Garantiebedingungen | La Nordica - Extraflame
La Nordica - Extraflame
Produkte

Für alle Produkte gewährleistet die Firma La Nordica S.p.A. und Extraflame S.p.A.  innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine Garantie von 24 Monaten ab Kaufdatum. Das Kaufdatum muss durch ein steuerrechtlich gültiges Dokument des Verkäufers (Quittung, Rechnung oder Transportschein) belegt werden, aus dem das gekaufte Produkt, das Kaufdatum und die Lieferung ersichtlich sind.

Diese Herstellergarantie ist kein Ersatz für die von den europäischen Normen zum Schutz der Endabnehmer vorgeschriebenen Garantien. Die Herstellergarantie beschränkt sich auf Italien und auf alle Gebiete der Europäischen Gemeinschaft, die vom technischen Kundendienstnetz des Herstellers gedeckt sind (nähere Informationen erhalten Sie über die Webseite www.lanordica-extraflame.com) Sie beschränkt sich außerdem auf das Land, indem der Verbraucher wohnhaft bzw. ansässig ist, unter der Bedingung, dass es sich um das gleiche Land handelt, in dem der Verkäufer des Produkts der Firma La Nordica S.p.A. seinen Rechts- bzw. Geschäftssitz hat. Diese Bedingungen gelten nicht für den Fall, dass das Produkt zu gewerblichen, wirtschaftlichen oder Unternehmenszwecken benutzt wird. In diesen Fällen gilt die Garantie nur 12 Monate nach dem Verkaufsdatum.

 

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HolzProdukte - La Nordica S.p.A.

 

PelletProdukte - Extraflame S.p.A.

 

 

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La Nordica S.p.A.: RI VI - CF - P. Iva IT00182840249 - Capitale Sociale 8.300.000 Euro i.v.
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